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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum deutsch-niederländischen Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit (17/12015) zugestimmt. Alle Fraktionen stimmten für den Entwurf. Ziel des Vertrages ist eine effektiver Informationsaustausch zwischen den Behörden beider Länder zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den Vertragsabschluss mit den Niederlanden. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung würden den Betroffenen und den Staatskassen schaden. Deutschland sei aufgrund seiner Lage in Europa von der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit besonders betroffen. Die Datenschutzbestimmungen werden nach Ansicht der Fraktion gewahrt.
Auch die SPD-Fraktion bezeichnete die bessere Zusammenarbeit mit den Niederlanden als „absolut notwendig“. Der Missbrauch bei den Sozialversicherungsleistungen und Sozialversicherungsbeiträgen müsse nachhaltig bekämpft werden.
Die Linksfraktion kündigte ebenfalls Zustimmung an, machte aber zugleich deutlich, dass die Schattenwirtschaft nicht durch Drangsalierung der Arbeitnehmer bekämpft werden dürfe. Die Rolle der Auftraggeber als Anstifter werde völlig ausgeblendet. Diese Äußerung stieß auf Widerspruch der FDP-Fraktion. Ob jemand viel oder wenig betrüge, mache doch keinen Unterschied. Es handele sich immer um Betrug.
Wie die anderen Fraktionen bezeichnete auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit als sinnvoll. Auch die Datenschutzregelungen in dem Vertrag seien vernünftig gemacht. Man frage sich aber, ob die für die Überwachung zuständigen Zollbehörden angesichts von Stellenkürzungen die Aufgaben bewältigen könnten.
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