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Berlin: (hib/JBB) Sicherheit, Tourismusförderung und Verbraucherschutz sind innerhalb der Europäischen Union die drei wichtigsten Tourismus-Themen. Prinzipiell habe die EU in Sachen Tourismus aber nur „Ergänzungskompetenz“, sagte am Mittwoch Nachmittag der Leiter der Unterabteilung Europa des Bundestages, Dr. Sven Vollrath, im Tourismusausschuss.
Zum Themenkomplex Sicherheit teilte Vollrath dem Ausschuss mit, dass die Überarbeitung der EU-Flüssigkeitsregelung im Flugverkehr, die bisher nur ein Mitführen von 100 Millilitern pro Person erlaubt, weiter nach hinten verschoben werden müsse. Ursprünglich hätten bis 2014 europaweit Scanner eingeführt werden sollen, die auch ein Scannen von Flüssigkeiten erlaubt hätten. Die Einführung sei nun in eine Stufenplan umgewandelt worden, mit dessen Umsetzung allerdings nicht vor Anfang 2016 zu rechnen sei. Eine Neuordnung der Flugdienst- und Ruhezeitenordnung solle im dritten Quartal 2013 in Kraft treten. Diese gelte sowohl für die Piloten als auch für die Luftfahrtbranche, hier aber nur für die Fluglinien, die innerhalb der Europäischen Union ihren Sitz haben. Zum Thema Tourismusförderung verwies Vollrath auf die EU-Tourismusstrategie aus dem Jahre 2010, stellte jedoch die schwache Kompetenz der EU in dieser Angelegenheit klar, die der Vertrag von Lissabon der EU diesbezüglich zubillige. Vor dem Hintergrund des Fährunglücks der „Costa Concordia“ im Januar 2012 kündigte Vollrath zum Thema Verbraucherschutz eine EU-Vorlage zur Überarbeitung der Verordnung über die Sicherheit in Fahrgastschiffen an, die für den April 2013 geplant sei. Ebenso sei für das zweite Quartal 2013 eine Revision der Pauschalreiserichtlinien in Arbeit.
Die CDU erkundigte sich nach den Folgen der veränderten Flugdienst- und Ruhezeitenordnung und ob es dazu kommen könne, dass Fluglinien aus Wettbewerbsgründen ihren Sitz aus der EU auslagerten. Im Ausschuss wurde allgemein kritisiert, dass die EU zu wenig Kompetenzen habe. Tourismus sei auf EU-Ebene „nicht genügend gewichtet“, monierte ein SPD-Abgeordneter. Konkret erkundigte sich die Partei, welche Auswirkungen die neuen Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe auf die „deutschen Traditionsschiffe und Barkassen“, beispielsweise im Hamburger oder Lübecker Hafen, haben werden. Ein Vertreter der Linken sagte, zu komplizierte und zu strenge Sicherheitsvorschriften führten oftmals dazu, dass die Teilhabe an Freizeitaktivitäten oder Veranstaltungen ungemein erschwert werde, gerade für Behinderte. Die FDP wies darauf hin, dass die genannten Legislativvorschläge nur im Hintergrund wirken würden und erkundigte sich nach „konkreten Maßnahmen, die die Touristen auch direkt spüren“ könnten. Als Beispiel wurde ein Radwegebau entlang der Donau oder die Erweiterung des „Grünen Bandes“ entlang des gesamten ehemaligen Eisernen Vorhangs ins Spiel gebracht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nach der Wahrscheinlichkeit, ob es bei einer „Vollharmonisierung der Verbraucherschutzrichtlinien“ innerhalb der EU zu einem niedrigeren Verbraucherschutzlevel in Deutschland komme.
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