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Berlin: (hib/AW) Die Filmförderung des Bundes und die Erhebung der Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) soll bis zum 30. Juni 2016 verlängert werden. Dies sieht der entsprechende Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (17/12370) vor. Die derzeitige Fassung des Gesetzes läuft Ende des Jahres aus. Nach Ansicht der Regierung ist die Arbeit der Filmförderungsanstalt jedoch weiterhin „unverzichtbar“, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2011 von 212 deutschen Kinofilmen 89 durch die FFA gefördert. Die geförderten Filme hätten zugleich 94 Prozent des Besuchervolumens der deutschen Filmproduktionen auf sich gezogen.
Nach dem Willen der Bundesregierung wird mit der Gesetzesnovelle die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien aufgenommen. Dementsprechend muss zukünftig von jedem geförderten Film eine Fassung mit Audiodeskription für sehbehinderte und eine Fassung mit Untertiteln für hörgeschädigte Menschen produziert werden. Die jährlichen Mehrausgaben für die Filmwirtschaft beziffert die Regierung auf etwa 273.000 Euro. Zudem sollen Kinos gefördert werden, um ihre Vorführräume barrierefrei modernisieren zu können. Aufgenommen werden soll in den Aufgabenkatalog der Filmförderungsanstalt auch die Digitalisierung des Filmerbes.
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