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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur „Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöriger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht“ (17/12193) vorgelegt. Darin schreibt die Fraktion, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe in mehr als 50 Entscheidungen festgestellt, dass die EU-Staaten den in der Union lebenden türkischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen „Rechte vorenthalten, wie sie sich aus dem Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsakten ergeben“. Mit dem Gesetzentwurf sollen nun laut Vorlage „die sich aus dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei unmittelbar ergebenden Rechte“ explizit im deutschen Recht verankert werden. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass einem Ausländer, dem aufgrund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht, von Amts wegen unverzüglich eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, wenn die erforderlichen Angaben vorliegen.
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