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Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben den von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/12375) am Mittwoch im Finanzausschuss mit ihrer Mehrheit beschlossen. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Entwurf, mit dem die gegenseitige Amtshilfe in der EU in Steuerangelegenheiten verbessert und außerdem eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen vorgenommen werden. Aufgegriffen würden damit „notwendige, vornehmlich rechtstechnische Maßnahmen“, die zunächst im Jahressteuergesetz 2013 enthalten gewesen seien, erläuterte ein Regierungsvertreter. Zum Jahressteuergesetz hatte es keine Einigung zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gegeben. Ein Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz mit Ausnahme der steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in das Gesetz aufzunehmen, fand aufgrund der ablehnenden Haltung der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit.
Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion erläuterte, man habe sich bewusst auf wenige Punkte aus dem ursprünglichen Jahressteuergesetz beschränkt, um Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu vermeiden. Das Ende der Fahnenstange in der Steuergesetzgebung sei damit aber noch nicht erreicht. So müssten etwa Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich der Erbschaftsteuer geregelt werden.
Die SPD-Fraktion kritisierte unter anderem das Fehlen einer Regelung gegen den steuerlichen Missbrauch mit sogenannten Cash-GmbHs. Alle seien der Meinung, dass hier etwas unternommen werden müsse, und es sei nicht nachzuvollziehen, dass nichts geschehe. Es bestehe erhebliche Unsicherheit über die Steuergesetzgebung, „und das halten wir für einen Fehler“, so der Sprecher der SPD-Fraktion.
Die FDP-Fraktion warf der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, ein Plagiat des ursprünglichen Jahressteuergesetzes per Änderungsantrag vorgelegt zu haben. Das sei am Bundesrat gescheitert. Somit handele es sich um ein „merkwürdiges Spiel“ der Opposition. Den Regelungsbedarf bei der „Cash GmbH“ sah die FDP-Fraktion auch, warnte jedoch davor, über das Ziel hinauszuschießen.
Die Linksfraktion warf der Koalition vor, wieder einmal einen Gesetzentwurf im Schnellverfahren zu verabschieden und in der Frage der steuerlichen Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften unglaubwürdig zu sein. Die Berufung der Koalition auf umzusetzendes EU-Recht und Vertragsverletzungsverfahren sei „abenteuerlich“. Verschiedene auf Europarecht zurückgehende Regelungsvorhaben, etwa die Behandlung von Familienstiftungen im Ausland, seien in dem Entwurf nicht enthalten, sagt eine Sprecherin der Linksfraktion, die der Koalition unterstellte, „alles andere als verlässliche Politik“ zu machen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Argumentation der CDU/CSU sei widersprüchlich. Wenn die CDU/CSU noch Handlungsbedarf in der Steuerpolitik sehe, dann brauche sie nur dem Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Dort seien alle Maßnahmen enthalten. Den Vorwurf der FDP-Fraktion, ein Plagiat vorgelegt zu haben, wies der Sprecher mit dem Hinweis zurück, es handele sich bei dem Änderungsantrag nicht um die ursprüngliche Version des Jahressteuergesetzes, sondern um die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, der in vielen Punkten Änderungen vorgenommen habe.
Das Gesetz sieht unter anderem eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsländer zur Festsetzung von Steuern bei grenzüberschreitenden Aktivitäten vor. Neben der EU-Amtshilferichtlinie werden mit dem Gesetzentwurf auch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die Rechnungsstellungsrichtlinie sowie die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt.
Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Nach der derzeitigen Regelung sind Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Veränderungen sind bei dem mit dem Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz beschlossenen automatisierten Verfahren bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2014 vorgesehen. Danach sind Kirchensteuerabzugsverpflichtete (zum Beispiel Banken und Lebensversicherungen) verpflichtet, einmal im Jahr die Kirchensteuermerkmale ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen und gegebenenfalls die Kirchensteuer wie jetzt schon die Abgeltungsteuer von den Kapitalerträgen der Kunden einzubehalten und abzuführen.
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