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Berlin: (hib/HLE) Die Auslandshandelskammer Korea erhält seit dem 1. April 2012 keine staatlichen Mittel mehr. Nachdem die Bundesregierung im März 2012 von Schwierigkeiten bei der Auslandshandelskammer erfahren habe, sei in Abstimmung mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Weiterleitung der Zuwendungen an die Auslandshandelskammer in Südkorea ausgesetzt worden. Außerdem seien Rückforderungsansprüche geltend gemacht worden, heißt es in der Antwort der Regierung (17/12263) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/12122). Die Fraktion hatte in ihrem Vorwort zur Kleinen Anfrage unter anderem auf Presseberichte hingewiesen, in denen von Unregelmäßigkeiten bei Reisekostenabrechnungen und Repräsentationsaufwendungen die Rede gewesen sei. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, macht der Anteil der Zuwendungen des Staates an die Auslandshandelskammern 22 Prozent der Einnahmen dieser Kammern aus. Empfänger der Zuwendungen ist dabei der DIHK. Das Netzwerk der Auslandshandelskammern werde zum größten Teil durch Beiträge der weltweit 40.000 Mitgliedsunternehmen finanziert.
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