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Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion will die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse gesetzlich verankern. In einem entsprechenden Gesetz (17/12484) soll geregelt werden, dass Bundesbehörden gegenüber Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn der Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgegen stehen. Auskünfte sollen zudem nur dann verweigert werden können, wenn die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen verletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen das öffentliche Interessen gefährden oder schädigen.
Die Sozialdemokraten verweisen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Februar dieses Jahres, in dem die Richter festgelegt haben, dass die Pressegesetze der Bundesländer auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Deshalb müsse der Bund gesetzliche Regelungen erlassen, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden zu klären.
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