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Berlin: (hib/AS) Auf der Ebene der Europäischen Union hat es in den vergangenen Jahren keine Beratungen über materielle atomhaftungsrechtliche Fragen gegeben. Es seien „anlassbezogene Informationen zum Atomhaftungsrecht der Mitgliedstaaten“ ausgetauscht worden, heißt es einer Antwort der Bundesregierung (17/12156) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12025) zum Thema Atomhaftung in Europa. Darin weist die Bundesregierung darauf hin, dass das internationale Atomhaftungsrecht durch mehrere völkerrechtliche Übereinkommen geregelt werde. Alle europäischen Staaten, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, würden entweder dem Pariser oder dem Wiener Übereinkommen angehören. Beide Übereinkommen seien völkerrechtlich durch das Gemeinsame Protokoll von 1988 miteinander verbunden. Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass die Atomhaftung und die Deckungsvorsorge in Europa und noch immer sehr unterschiedlich geregelt seien.
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