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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/12343) zu dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Schiffwracks vorgelegt. Mit dem Vertragsgesetz soll der Beitritt zu dem Übereinkommen ermöglicht werden.
Das Internationale Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks sei ein weiterer Schritt zur Besserung der Sicherheit des internationalen Seeverkehrs und zum Schutz der Meeresumwelt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Anlass für die Initiative sei die nach dem Seevölkerrecht nur eingeschränkte Möglichkeit der Küstenstaaten, gegen Wracks und Schifffahrtshindernisse vorzugehen und den Eigentümer eines Schiffes zur Beseitigung und Kostentragung zu verpflichten.
Das Wrackbeseitigungsübereinkommen statuiere als wichtige Weiterentwicklung des Seevölkerrechts erstmalig eine Pflicht zur Beseitigung eines die Meeresumwelt oder die Schifffahrt gefährdenden Wracks in der ausschließlichen Wirtschaftszone durch den Eigentümer eines Schiffes. Dazu werde ein Tätig werden des betroffenen Küstenstaates anstelle des eingetragenen Eigentümers normiert und Kostenforderungen gegen den Eigentümer geregelt.
Zur Sicherung dieser Verpflichtungen sei eine Versicherungspflicht des Eigentümers und ein Direktanspruch des Küstenstaates gegen die Versicherung vorgesehen. Damit würden zukünftig die Kosten für Beseitigungsmaßnahmen von Wracks nicht länger zu Lasten des Bundeshaushaltes gehen, schreibt die Regierung.
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