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Berlin: (hib/HLE) Kleine und mittlere Presseunternehmen sollen die Möglichkeit zu einer Fusion mit stärkeren Marktpartnern haben, bevor sie gezwungen sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. Daher hat die SPD-Fraktion zur Erweiterung des Handlungsspielraums kleiner und mittlerer Presseunternehmen und zur dauerhaften Sicherstellung der Vielfalt der Medienlandschaft den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Änderung des Pressefusionsrechts (17/12680) eingebracht. Die Anforderungen an den Nachweis eines Sanierungsfalles im Pressebereich dürften nicht zu hoch angesetzt werden. „Das ist berechtigt aufgrund der Besonderheiten im Pressebereich, die sich aus den stark verändernden Verhältnissen im digitalen Medienumfeld herrühren“, schreibt die SPD-Fraktion. Durch die spezielle Presseregelung werde die Beurteilung von Fusionen in anderen Wirtschaftsbereichen nicht berührt.
Die Änderung des Pressefusionsrecht war nach Angaben der SPD-Fraktion bereits mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/11053) beschlossen worden, das sich derzeit im Vermittlungsausschuss befinde. Die Regelungen im Pressefusionsrecht würden jedoch keine Anrufungsgründe für den Vermittlungsausschuss darstellen. „Es ist daher davon auszugehen, dass diese Regelungen dem Grunde nach unstreitig sind. Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die Änderung des Pressefusionsrechts nunmehr separat auf den Weg gebracht werden“, schreibt die SPD-Fraktion.
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