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Berlin: (hib/HLE) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verlangen einen neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte und wollen eine Trennung des Geschäfts- und Investmentbankings durchsetzen. In einem Antrag (17/12687) wird die Bundesregierung aufgefordert, ein „internes Trennbankensystem für alle Banken einzurichten, die in nennenswertem Umfang Handelsgeschäfte tätigen“. Innerhalb eines Bankenkonzerns müsse unter dem Dach einer Holding-Struktur eine Separierung zwischen der Einlagenbank und dem Finanzhandelsinstitut eingeführt werden. „Für die Einlagenbank sollen der Eigenhandel sowie andere riskante Geschäfte verboten sein, fordern die Fraktionen. Außerdem sollen die Banken verpflichtet werden, Nachweise zu ihrer Abwicklungsfähigkeit zu erbringen: „Jede Bank muss gegenüber der Aufsicht den Nachweis erbringen, dass sie im Fall eines Geschäftsversagens auch abgewickelt oder im Rahmen eines Haftungsverbundes saniert werden kann“, wird gefordert. Verstöße gegen das Verbot des Eigenhandels und andere riskanter Geschäfte sowie gegen die Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit sollen strafrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsleitungen haben.
Die Fraktionen wollen erreichen, dass sich das Verbot des Eigenhandels und anderer riskanter Geschäfte auf alle Banken erstreckt, die Handelsgeschäfte in nennenswertem Umfang durchführen. Richtgröße für einen nennenswerten Umfang der Handelsgeschäfte soll mehr als fünf Prozent der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte sein. Die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Schwellenwerte und Größengrenzen sind dagegen nach Ansicht der beiden Fraktionen „zu hoch und erfassen nur eine Handvoll großer Banken. Aber: Warum sollen mittelgroße Banken weiterhin mit den Einlagen der Kunden hochriskante Geschäfte auf eigene Rechnung eingehen, wenn man es den ganz großen Banken aus gutem Grund verbietet?“
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