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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, ein Entgeltgleichheitsgesetz vorzulegen und eine verbindliche Frauenquote für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführungen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen gesetzlich zu regeln. Ebenso müssten für Gremien des Bundes eine Frauenquote von 40 Prozent gesetzlich verankert werden. In ihrem Antrag (17/12497), mit dem die sie geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt beseitigen wollen, treten die Grünen zudem dafür ein, das Recht auf Teilzeitarbeit durch ein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung zu ergänzen. Ebenso plädieren sie für eine Reform des Niedriglohnsektors, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes sowie branchenspezifischer Mindestlöhne, eine Weiterentwicklung des Elterngeldes, das Abschmelzen des Ehegattensplittings, die Abschaffung des Betreuungsgeldes und den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten.
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