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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat eine Unterrichtung (17/12852) zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften infolge des EU-Beitritts Kroatiens (17/12769) vorgelegt. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates schreibt die Bundesregierung darin unter anderem, dass sie die Auffassung der Länderkammer teile, „dass der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union aller Voraussicht nach am 1. Juli 2013 in Kraft treten wird“.
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