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Berlin: (hib/AHE) Nach der Einhaltung der UN-Leitprinzipien zur Wahrung der Menschenrechte in Unternehmen erkundigt sich die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/12588). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, wie sie den Prinzipien in länderübergreifend tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland Geltung verschaffen will und ob sie entsprechende „effektive Leitlinien“ formulieren wird. Weiterhin erkundigen sich die Abgeordneten nach der Einhaltung der Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie nach dem „Aktionsplan CSR“ (Corporate Social Responsibility) der Bundesregierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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