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Berlin: (hib/STO) Zwischen einzelnen Behörden des Bundes erfolgen keine Zahlungen von Lizenzgebühren für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/12347) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12103) zu „Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes“ hervor.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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