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Berlin: (hib/HLE) Mit der Einführung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) wird die Papierlohnsteuerkarte für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer vollständig abgelöst. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (17/12604) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12333) weiter heißt, wird bisher nur die Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber würden diese Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung erfragen. Langfristig solle auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren elektronisch abgewickelt werden.
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