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Berlin: (hib/HLE) Um die Einführung des sogenannten Trennbankensystems geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 22. April. Von 13.00 bis 16.00 Uhr sollen sich 19 Sachverständige aus dem Finanzbereich und der Finanzwissenschaft den Fragen der Abgeordneten stellen. Grundlage der im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses stattfindenden Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601).
Danach müssen Banken in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Das abgetrennte Finanzhandelsinstitut müsse sich eigenständig und ohne Garantien des übergeordneten Unternehmens refinanzieren, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Vorgeschrieben werden soll das Trennbankensystem für Institute, deren Handelsaktivitäten mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen und größer sind als 100 Milliarden Euro. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. So drohen künftig bei Missmanagement bis zu fünf Jahre Haft.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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