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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der seit 2012 bestehenden EU-Phosphatverordnung (EU) Nr. 259/2012 ein Begleitgesetz (17/13024) in den Bundestag eingebracht, das in dieser Woche in erster Lesung beraten werden soll. Mit der Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der EU-Verordnung geschaffen werden, mit der der Phosphateintrag in europäischen Gewässern gesenkt werden soll. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen sowohl Sanktionsvorschriften gegen die EU-Phosphatverordnung als auch die Befugnisse der zuständigen Behörden geregelt werden.
Wasch- und Reinigungsmittel gelten als Hauptquellen für die Belastung von Gewässern mit Phosphaten. Sie führen in großen Mengen zu einem Nährstoffüberangebot, das ein massives Algenwachstum und eine Minderung des Sauerstoffgehaltes zur Folge hat. Die EU-Verordnung selbst bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.
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