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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat im Februar eine Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung (17/12454) in den Bundestag eingebracht. Sie wurde am 21 März vom Bundestag angenommen. Mit der Verordnung wird das nationale Deponierecht an die EU-Quecksilberverbots-Verordnung angepasst, die die Langzeitlagerung von metallischen Quecksilberabfällen ermöglichen soll. Der Bundesrat hat der Verordnung am 1. Februar mit einer Reihe von Änderungsmaßgaben zugestimmt, die von der Bundesregierung unverändert übernommen wurden.
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