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Berlin: (hib/KOS) Der Bundesrat will erreichen, dass gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können und fordert dazu eine entsprechende Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wie es in einem Gesetzentwurf (17/13426) heißt. Zur Begründung schreibt die Länderkammer, die Verweigerung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bedeute für die Betroffenen eine „konkrete und symbolische Diskriminierung“. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es „keine Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln“. Weiter wird in der Vorlage erläutert, trotz der Einführung der Eingetragenen Lebensgemeinschaft im Jahr 2001 seien gleichgeschlechtliche Paare in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber Ehepaaren benachteiligt, in erster Linie beim Steuer- und Adoptionsrecht.
In einer Stellungnahme zum Vorstoß des Bundesrats schreibt die Bundesregierung, „nach herrschender Meinung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ bedürfe es zur Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für Personen gleichen Geschlechts einer Änderung des Grundgesetzes. Innerhalb der Regierung sei die Meinungsbildung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen.
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