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Berlin: (hib/HLE) Mit der Aufnahme von Trilogverhandlungen wird vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament das Ziel verfolgt, in einer frühen Phase des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens eine Einigung zu erzielen. „In der Organisation von Trilogverhandlungen kommen die beiden Institutionen ihrer Verantwortlichkeit als gleichberechtigte Mitgesetzgeber nach, mögliche Kompromisse insbesondere zu kontroversen Positionen zu erarbeiten und so Entscheidungen vorzubereiten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13159) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12982) nach dem Ablauf der Trilogverhandlungen zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik. Die Zahl der Teilnehmer am Trilog soll je EU-Institution (Rat, Parlament und Kommission) grundsätzlich nicht mehr als zehn Personen umfassen. Vertreter einzelner EU-Mitgliedstaaten würden nicht hinzugezogen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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