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Berlin: (hib/KOS) Im Jahr 2012 wurden beim Generalbundesanwalt keine Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachts auf linksterroristische Straftaten im Zusammenhang mit den Paragraphen 129, 129a und 129b eingeleitet. Diese Bestimmungen beziehen sich u.a. auf Mitgliedschaft bei terroristischen Vereinigungen sowie auf Werbung und Unterstützung für solche Organisationen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/12946) auf eine Kleine Anfrage der Linken (17/12669) hervor, in der die Fraktion die Auswirkungen der drei Paragraphen thematisiert. Hingegen wurden im Jahr 2012 wegen des Verdachts auf rechtsterroristische Straftaten 14 Ermittlungsverfahren gegen 21 Beschuldigte und ein Verfahren gegen Unbekannt neu eröffnet, wie aus der Stellungnahme der Regierung hervorgeht. Laut der Antwort betrafen 2012 die beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungen in 14 Fällen ausländische Vereinigungen, die als terroristisch eingestuft werden. Vergangenes Jahr ergingen nach Angaben der Regierung sieben Urteile, die sich auf solche Gruppen bezogen.
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