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Berlin: (hib/CHE) Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die betriebliche Mitbestimmung auszubauen und an die sich ändernde Arbeitswelt anzupassen. Sie hat deshalb einen entsprechenden Antrag (17/13476) vorgelegt, der am Freitag im Plenum beraten wird. Darin stellen die Abgeordneten fest, dass es zwar Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes sei, einerseits die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und andererseits einen möglichen Machtmissbrauch durch Unternehmer zu verhindern. In der Praxis erodiere die betriebliche Mitbestimmung aber zunehmend dadurch, dass sich in der Arbeitswelt neue Organisationsmodelle durchsetzen, die sich einer solchen Mitbestimmung weitgehend entziehen. Der Missbrauch von Leiharbeit, um Stammbelegschaften zu ersetzen, und die Zunahme von Werkverträgen mit dem Ziel der Umgehung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen würden die Grundlagen der Mitbestimmung untergraben. Auch die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge trage dazu bei, heißt es in dem Antrag.
Die Sozialdemokraten verlangen deshalb, die Rechte der Betriebsräte im Hinblick auf Leiharbeitnehmer und Beschäftigte anderer Unternehmen zu stärken. Sie sollten außerdem mehr Mitsprache erhalten, um auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe hinzuwirken. Zum anderen sollten die Betriebsräte in die Lage versetzt werden, Arbeitnehmern zu ermöglichen, in ausreichendem Umfang an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Dazu schlagen die Abgeordneten zahlreiche Änderungen an Einzelbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vor.
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