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Berlin: (hib/KOS) Die Bundesregierung will den Einfluss der Betreuungsbehörden bei betreuungsgerichtlichen Verfahren stärken, um „soweit möglich“ die Bestellung von rechtlichen Betreuern zu vermeiden. Ein Gesetzentwurf (17/13419) sieht vor, dass bei Gerichtsverfahren vor der Ernennung von Betreuern die Betreuungsbehörden zwingend angehört werden müssen. Für die Berichte dieser Ämter sollen Qualitätskriterien gesetzlich vorgeschrieben werden. Zudem sollen nur Fachkräfte die Aufgaben der Betreuungsbehörden wahrnehmen.
Ziel dieses Vorstoßes, der von den Justizministern der Länder gestützt wird, ist es, Betroffenen Hilfsmöglichkeiten ohne Bestellung eines Betreuers besser aufzuzeigen und zu vermitteln. Zudem erhofft man sich von einem größeren Einfluss der Behörden, dass „in geeigneten Fällen ehrenamtliche Betreuer bestellt werden“.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Regierung auf die ansteigenden Betreuungszahlen. Die Zahl der rechtlichen Betreuungen habe von 2005 bis 2011 von etwa 1,2 Millionen auf rund 1,3 Millionen zugenommen. Diese Entwicklung verursacht auch höhere Kosten: Laut der Vorlage erhöhen sich mit steigenden Fallzahlen auch die Ausgaben in den Justizetats in den Ländern.
Neben solchen finanziellen Aspekten führt die Bundesregierung ins Feld, dass jede Betreuung auch einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bedeuten könne. Deshalb dürfe ein Betreuer nur dann bestellt werden, wenn dies „erforderlich ist“. Über den größeren Einfluss der Behörden will die Regierung erreichen, dass in der Praxis künftig gründlicher geprüft wird, ob die Berufung eines Betreuers tatsächlich nötig ist.
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