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Berlin: (hib/AHE) Der Bundesrat drängt auf Änderungen beim Auslandsschulgesetz. Durch die Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13058) würden nur etwa 45 von 140 Auslandsschulen eine gesetzlich garantierte Förderung erhalten, der „große Rest“ würde hingegen „nach wie vor über Zuwendungsrecht finanziert“, heißt es in einer als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme der Länderkammer (17/13618).
Der Bundesrat macht seine Zustimmung auch von einem „zwischen Bund und allen Ländern abgestimmten Entwurf“ zu einer Verwaltungsvereinbarung abhängig, in der unter anderem dienstrechtliche Fragen geregelt werden. „Außerdem muss der Bund seiner Finanzierungsverantwortung für das Auslandsschulwesen dauerhaft und in vollem Umfang gerecht werden“, heißt es weiter.
In ihrer Gegenäußerung erkennt die Bundesregierung den Einsatz für eine Ausweitung der anspruchsberechtigten Auslandsschulen zwar an, verweist jedoch auf mögliche Mehrkosten und „Haushaltsrisiken“ bei einer vom Bundesrat gewünschten Änderung der Förderkriterien.
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