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Berlin: (hib/HLE) Durch Steuergestaltungsmodelle wie das „Modell Goldfinger“, bei dem der steuerliche Progressionsvorbehalt durch den An- und Verkauf von Gold über ausländische Personengesellschaften zur Reduzierung der persönlichen Steuerlast genutzt werden kann, kann es zu Steuerausfällen in dreistelliger Millionenhöhe kommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13286) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12991).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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