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Berlin: (hib/KOS) Auf eine Senkung der Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften im Falle von Verstößen gegen Offenlegungspflichten zielt ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/13221) zur Änderung des Handelsgesetzbuchs. Aus Sicht der beiden Fraktionen hat sich das im Jahr 2006 verabschiedete Ordnungsgeldverfahren im Grundsatz bewährt. Eine behutsame Modernisierung der Regelungen soll aber nun zu Erleichterungen führen und in Einzelfällen Härten mildern.
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