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Berlin: (hib/KOS) Die SPD will die Rechtsstellung von Kindern in der Verfassung ausdrücklich verankern. Ein Gesetzentwurf (17/13223) plädiert für eine entsprechende Ergänzung des Artikels 6 im Grundgesetz durch die Einfügung eines neuen Absatzes 2 und die Änderung des bisherigen Absatzes 5. Nach den Vorstellungen der Fraktion soll künftig in der Verfassung u.a. festgeschrieben werden, dass jedes Kind ein "Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit" hat. Die staatliche Gemeinschaft müsse die Rechte des Kindes achten, schützen und fördern und für "kindgerechte Lebensbedingungen" sorgen. Jedes Kind habe gemäß seiner Entwicklung das Recht auf Beteiligung in den Angelegenheiten, die es betreffen. Eine weitere Formulierung soll im Grundgesetz die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern verankern.
Zur Begründung schreibt die SPD, dass Kinder zwar schon nach geltendem Recht Träger von Grundrechten seien. Das Verhältnis von Kindergrundrechten und Elternrecht bestimme sich in der Verfassung jedoch einseitig vom Elternrecht her. Das Grundgesetz erwähne Kinder "nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern". Der Gesetzentwurf verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968, wonach Kinder selbst Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit seien. Das Grundgesetz, so die SPD, trage in seiner jetzigen Fassung diesem Urteil nicht Rechnung.
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