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Berlin: (hib/AS ) Im Atomkraftwerk Gundremmingen hat es in Block B seit dem 1. Januar 2008 insgesamt neun meldepflichtige Ereignisse gegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/13364) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, in denen sich die Abgeordneten nach sogenannten Nichtverfügbarkeiten bestimmter Systeme in dem Atomkraftwerk erkundigt hatten. Sie wollten wissen, in welchen Zeitspannen die Notkühlsysteme und das sogenannte Zusätzliche Nachtwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (ZUNA) nicht verfügbar waren. Seit 2010, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, würden meldepflichtige Ereignisse auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz veröffentlicht.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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