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Berlin: (hib/SUK) Apotheken, die Notdienste anbieten, sollen für diese Leistungen künftig einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds bekommen. Damit will die Bundesregierung dauerhaft eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Ihr entsprechender Gesetzentwurf (17/13403) ist identisch zu dem, den die Koalitionsfraktionen bereits vorgelegt haben (17/13081).
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