Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Heute im Bundestag (hib)
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag eine Neuorganisation der Unfallkassen auf den Weg gebracht. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP nahm er den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12297) zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz-BUK-NOG) in geänderter Fassung an. Ziel des umfangreichen Gesetzespaketes ist es unter anderem, die Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) auf einen Träger zu reduzieren. Des weiteren sieht das Gesetz vor, durch Änderungen der Sozialgerichtsbarkeit die Sozialgerichte zu entlasten. Die Regelung zur elektronischen Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen durch die Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit im Dritten und Vierten Buch Sozialgesetzbuch soll die Verwaltung entbürokratisieren. Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes sowie am Ersten, Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch sind ebenfalls Bestandteil der Neuordnung.
Die Kritik der Oppositionsparteien entzündete sich unter anderem an der Streichung der ursprünglich geplanten Ausweitung der Betriebsprüfungen, der zufolge jeder Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre wegen der Melde- und Abgabepflichten zur Künstlersozialabgabe zu überprüfen sein soll. Dieser Passus wurde gemäß dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (17(11)1189) mit der Begründung gestrichen, „dass die Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes auf Grundlage des derzeit geltenden Rechts durch Verwaltungshandeln erreicht werden kann“. Vor allem SPD und Linke empörten sich über diese Änderung, weil dadurch ihrer Ansicht nach die Einnahmeseite der Künstlersozialkasse (KSK) nicht mehr hinreichend kontrolliert werde und sich somit zu einer akute Gefahr für die Künstler entwickeln könne. CDU/CSU und FDP verteidigten ihren Vorstoß dagegen mit dem erheblichen bürokratischen Aufwand der ursprünglichen Regelung und betonten, dass sie nach wie vor klar zur KSK stehen und diese sichern wollen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Julian Burgert, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein