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Berlin: (hib/CHE) Nach emotionaler Debatte hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/13719) und der Fraktion Die Linke (17/13551) für die Einführung von Mindestlöhnen mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Grünen forderten in ihrem Antrag einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro und eine Mindestlohnkommission für die Festsetzung und Anpassung des Mindestlohns. Die Linke setzte sich in ihrer Vorlage für einen Mindestlohn in Höhe von zehn Euro ein. Als Hauptargument für diese Höhe nannte sie das Problem der Altersvorsorge. Wer weniger verdiene, könne keine eigene Alterssicherung aufbauen. Außerdem sei der Sinn von Arbeit, dass man von dieser leben kann. Die Grünen verteidigten ihren Antrag mit dem großen Niedriglohnsektor in Deutschland und warfen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vor, das Thema zu verschleppen. Mehrfach habe die Opposition in der aktuellen Legislaturperiode Mindestlohn-Anträge vorgelegt, wogegen von Koalitionsseite nichts gekommen sei. Auch die SPD empörte sich darüber, dass Union und FDP einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn weiter ablehnen. Keine andere Industrienation habe einen derart großen Niedriglohnsektor wie Deutschland. Hier nicht auf Mindestlöhne zu pochen, sei keine nachhaltige Politik, weil irgendwann der Staat für die Renten von Geringverdienern aufkommen müsse. Die Union bestritt dies und stellte klar, dass sie sehr wohl für Mindestlöhne eintrete. Jedoch differenziere sie nach Branchen und Regionen und überlasse es den Tarifpartnern vor Ort, die nötigen Entscheidungen zu treffen. Die FDP führte ins Feld, dass Löhne nun einmal Kosten seien, die gedeckt werden müsse, ob einem das gefalle oder nicht. Auch sie verteidigte tarifliche Mindestlöhne und warnte vor der Gefahr einer politischen Lohnsetzung. Die Abstimmung eines Entwurfes des Bundesrates (17/12857) für ein Mindestlohngesetz wurde gegen heftigen Protest der Oppositionsfraktion erneut verschoben.
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