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Berlin: (hib/JBB) Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur „Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ (17/13706) ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen einerseits, den Menschenhandel mit neuen Strafbestimmungen stärker zu bekämpfen und andererseits Prostitutionsstätten einer gewerberechtlichen Überwachung zu unterwerfen.
Die Vorlage sieht beim Thema Menschenhandel eine Reihe von Neuerungen im Strafgesetzbuch vor. So soll etwa Menschenhandel mit dem Ziel des Organhandels, der momentan lediglich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar ist, ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. In die Neuregelungen einbezogen sind unter anderem auch Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Bettelei und der Ausnutzung strafbarer Handlungen. Mit der Verschärfung dieser und anderer Strafvorschriften will man EU-Vorgaben zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel umsetzen.
Die Anhörung findet am Montag, den 24. Juni, 17 Uhr im Raum 2.600 des Paul-Löbe-Haus des Bundestages statt. Die eingeladenen Sachverständigen sind: Lea Ackermann, (Solwodi Deutschland e.V.), Sabine Constabel (Gesundheitsamt Stuttgart), Rechtsanwältin Margarete von Galen, Irmingard Schewe-Gerigk (Terre des Femmes)
sowie Michael Heide (Karo e.V.). Weitere eingeladene Sachverständige sind Stephanie Klee, Carsten Moritz (Bundeskriminalamt), Marc Schulte (Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin) und Helmut Sporer (Kriminalpolizeiinspektion Augsburg).
Interessierte Zuschauer werden gebeten, sich unter Angaben ihres Namens und Geburtsdatum sowie des Themas und Datum der Sitzung beim Ausschusssekretariat per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) anzumelden.
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