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Berlin: (hib/SUK) Drei Anträge zur Neuregelung der Organtransplantation sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 24. Juni 2013. In Saal 3101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus werden die Abgeordneten dazu verschiedene Sachverständige anhören. Für die Anhörung sind zwei Stunden geplant.
Erst in der letzten Sitzungswoche hatten die Abgeordneten aller Fraktionen einen gemeinsamen Antrag (17/13897) angenommen, der unter anderem vorsieht, dass Manipulationen an Wartelisten für Organspender künftig strafbar sein sollen. In einem weiteren Antrag /17/12225) fordert die Fraktion Die Linke, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Organspende vorlegen soll, nach dem es künftig regelmäßige, unangekündigte Prüfungen in den Transplantationszentren und interdisziplinäre Transplantationskonferenzen geben soll. Die Bündnisgrünen sprechen sich in ihrem Antrag (17/11308) dafür aus, dass die Koordination von Organtransplantationen und die Aufsicht über die an den Transplantationen beteiligten Einrichtungen in Deutschland „in die Hände einer juristischen Person öffentlichen Rechts“ überführt wird, die der Rechtsaufsicht des Gesundheitsministeriums unterstehen solle.
Zu diesen Vorschlägen werden die Abgeordneten folgende Einzelsachverständige hören: Anne-Gret Rinder, Christine Eberle, Dr. med. Axel Rahmel, Dr. Rainer Hess, Georg Baum, Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Eckhard Nagel, Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Heun, Prof. Dr. Friedhelm Hase, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
und Prof. Dr. Thomas Gutmann.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.
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