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Berlin: (hib/SUK) Die solidarische Finanzierung von Gesundheit und Pflege ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 5. Juni 2013. Ab 14 Uhr werden die Parlamentarier Experten zu einem Antrag der Linksfraktion (17/7197) hören.
Die Linke fordert darin die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer „solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“ vorzulegen, die eine umfassende und qualitativ hochwertige Gesundheits- und Pflegeversorgung sicherstellen soll. Dabei müssten Versicherte nach „ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit“ in die Versicherung einzahlen, zudem sollen nach dem Willen der Fraktion der Versichertenkreis auf „alle Menschen, die in Deutschland leben“, ausgeweitet und die private Kranken- und Pflegeversicherung auf „Zusatzleistungen“ reduziert werden. Dabei soll ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz gelten.
Als Experten sind unter anderen Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesärztekammer (BÄK), des Deutschen Beamtenbunds, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Sozialverbands Deutschland und des Verbands der Krankenversicherten Deutschland e.V. geladen. Als Einzelsachverständige wurden bislang Robert Paquet, Gregor Thüsing, Franz Knieps und Heinz Rothgang benannt.
Die Anhörung findet statt im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Eingang: Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, 10557 Berlin.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.
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