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Berlin: (hib/KOS) Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP wollen einen eigenständigen Straftatbestand für die Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien im Strafgesetzbuch schaffen. In einem Gesetzentwurf (17/13707) heißt es, der Strafrahmen solle auf ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Bisher liegt die Spanne zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Laut Vorlage wollen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Vorstoß eine Gesetzesinitiative von Hessen und Baden-Württemberg aufgreifen, die im Bundesrat vor über drei Jahren beschlossen worden war.
Als Begründung wird angeführt, dass die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle. Obwohl dies vor allem in afrikanischen und einzelnen asiatischen Ländern praktiziert werde, „besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf“. Im Entwurf steht, es existierten keine gesicherten empirischen Erkenntnisse und Daten dazu, wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelungen „betroffen beziehungsweise bedroht sind“. Es gebe keine nennenswerte Anzahl entsprechender Strafverfahren .
Schon heute könnten Haftstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Die Bekämpfung der Genitalverstümmelung solle aber weiter verstärkt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Unrecht, das in jeder Verstümmelung liege, geschärft werden. Der Schwerpunkt bei deren Bekämpfung müsse in erster Linie im präventiven und sozialen Bereich liegen, schreiben die Abgeordneten. Aber auch strafrechtlich könne ein weiterer Beitrag geleistet werden.
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