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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt auf ein zügiges Inkrafttreten des „Vertrags über die Regulierung von Waffenhandel“, der Anfang April von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. In ihrem Gesetzentwurf (17/13834), mit dem die Voraussetzungen zur Ratifizierung durch die Bundesrepublik geschaffen werden sollen, bezeichnet die Bundesregierung den Vertrag als „Meilenstein in unserem weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit“.
Ziel des Vertrages sei es, „den internationalen Handel mit konventionellen
Rüstungsgütern durch die Schaffung von rechtlich bindenden, weltweit einheitlichen
Mindeststandards, insbesondere für Exporte, zum Zwecke der Stärkung von Frieden und
Sicherheit zu regulieren“. Die Exportbewertungskriterien als Kern des Abkommens spiegelten einen wesentlichen Teil der bereits in Deutschland und der EU geltenden „umfangreicheren Bewertungskriterien“ wider, schreibt die Bundesregierung weiter. „Insbesondere ist die ‚Goldene Regel‘ (keine Genehmigung von Ausfuhren, falls ein eindeutiges Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen oder schwerer Verletzungen des Kriegsvölkerrechts besteht) weitgehend enthalten.“
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