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Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will international tätige Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen. Viel zu selten würden von Unternehmen begangene Verstöße gegen die Menschenrechte tatsächlich auch belangt, „insbesondere, wenn diese nicht vom Mutterkonzern begangen werden, sondern von einem Tochter- oder Zulieferunternehmen“, heißt es in eine Antrag (17/13916), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die „international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die Kernarbeitsnormen der ILO und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen auch für Unternehmen verbindlich zu machen“. Weitere Forderungen betreffen unter anderem den Abbau prozessualer Hürden auf EU-Ebene zu Fragen des Gerichtsstands und von Verjährungsfristen. Zudem solle die Unternehmensstrafbarkeit von transnationalen Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Straf- und Strafprozessrecht eingeführt werden.
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