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Berlin: (hib/KOS) Eine Entlastung im Falle von Verstößen gegen Offenlegungspflichten sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13617) für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften vor. In der Vorlage heißt es, die Höhe der Mindestordnungsgelder solle gesenkt werden. Das im Jahr 2006 beschlossene Ordnungsgeldverfahren habe sich zwar im Prinzip bewährt. Ziel des Gesetzentwurfs sei es nun aber, unter anderem „in Einzelfällen Härten zu mildern“.
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