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Berlin: (hib/CHE) Im Oktober 2012 lagen den Jobcentern circa 186.000 Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden vor. Zu selben Zeit wurde ein Bestand von ungefähr 202.000 Klagen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ermittelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13449) auf eine Kleine Anfrage (17/13232) der Fraktion Die Linke. Daraus geht auch hervor, dass 53 Prozent der im Oktober 2012 abschließend bearbeiteten Widersprüche zurückgewiesen und zehn Prozent der Klagen abgewiesen wurden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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