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Berlin: (hib/AS) Das im Jahr 2007 novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sieht vor, für zivile und militärische Flugplätze unter bestimmten Bedingungen neue Lärmschutzbereiche festzusetzen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13448) auf eine Kleine Anfrage (17/13293) der Fraktion Die Linke. Darin erkundigen sich die Abgeordneten nach der Fluglärmzone um den Nato-Flugplatz Zell (Bayern).
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