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Berlin: (hib/HLE) Exportkreditgarantien des Bundes werden nicht für Projekte oder Unternehmen im Ausland übernommen, sondern für deutsche Exporte. Vorrangiger Förderzweck sei der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland durch die Exportgeschäfte, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/13843) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13623) zur Förderung von Tierfabriken durch Hermesbürgschaften und internationale Finanzinstitutionen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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