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Berlin: (hib/HLE) Nach der Nutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/13610). Die Bundesregierung soll darlegen, ob der Einbau eines Blockheizkraftwerks von der Eigentümergemeinschaft mit qualifizierter Mehrheit statt mit Zustimmung aller Eigentümer beschlossen werden kann und ob es gesetzlichen Regelungsbedarf beim Betrieb dieser Anlagen durch Wohnungseigentümergemeinschaften gibt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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