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Berlin: (hib/CHE) Die Praxis der Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (17/13631) der Fraktion Die Linke. Die Fragen beziehen sich unter anderem auf Regelungen zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit vor Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. So wollen die Abgeordneten zum Beispiel wissen, ob nach früheren Verfahren alle involvierten Leistungsträger jeweils eigenständige Gutachten über die Erwerbsfähigkeit der betreffenden Person erstellt haben und wie bei abweichenden Begutachtungen eine abschließende Entscheidung herbeigeführt wurde.
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