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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass Asylbewerber und Flüchtlinge mit posttraumatischen Störungen in Deutschland nur unzureichend medizinisch versorgt werden. Das geht aus ihrer Antwort (17/13461) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13327) hervor. Vielmehr werde eine qualifizierte ambulante Psychotherapie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt. Alternative Anwendungsvarianten der Paragrafen 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes erlaubten schon heute eine angemessene gesundheitliche Versorgung der Leistungsberechtigten. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge biete für sein Personal Schulungen an, die sicherstellen, dass die tatsächliche Gesundheitssituation von Asylbewerbern adäquat beurteilt werden kann. Allerding lägen der Bundesregierung keine Angaben bezüglich der Schulung von Mitarbeitern der Länderbehörden vor, schreibt sie in ihrer Antwort.
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