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Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat das Gesetz über das sogenannte Altersgeld für vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte (17/12479,17/13132) in den Vermittlungsausschuss geschickt. Er möchte durch Klarstellungen ausschließen, dass sich der Bund etwa in Fällen, in denen Altersgeld und Mindestruhegehalt zusammentreffen, „auf Kosten anderer Dienstherrn entlastet“, wie es in einer Unterrichtung des Bundesrates (17/13878) heißt. Auch ist der Vorlage zufolge klarzustellen, dass sich die Vorschriften über die Verteilung der Versorgungskassen nur auf bundesinterne Fälle beziehen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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