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Berlin: (hib/HLE) Ob ein handelsüblicher Router eine Schnittstelle oder eine Telekommunikationsendeinrichtung ist, möchte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/13606) zu den auch unter der Bezeichnung „Zwangsrouter“ bekannt gewordenen Geräten von der Bundesregierung erfahren. Hintergrund der Kleinen Anfrage ist das Verhalten der Bundesnetzagentur, die die „Zwangsrouter“ nach Angaben der Fraktion für zulässig halte. Beschwert hatte sich ein Endnutzer, der nur den vom Internetanbieter gelieferten Router benutzen konnte, da der Anbieter die zur Nutzung anderer Geräte erforderliche Herausgabe der Zugangsdaten verweigerte.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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