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Berlin: (hib/HLE) Gegen Anlageberater von Banken und Sparkassen sind bisher 7.443 Anzeigen bei der Finanzaufsicht im Zusammenhang mit Anlageberatungen gestellt worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (17/14757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14648) schreibt, waren die privaten Kreditinstitute mit 3.462 Beschwerdeanzeigen besonders häufig betroffen. Es folgen Sparkassen (2.293) und Genossenschaftsbanken (1.640). 48 Fälle betrafen Finanzdienstleistungsinstitute.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu verzeichnen. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden allein zwischen Januar und April 2013 rund 800 Beratungsprotokolle bei Filial-Besuchen durch Mitarbeiter der Finanzaufsicht überprüft.
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