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Berlin: (hib/STO) Seit 2002 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wegen Straftaten gemäß Paragraph 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) im Zusammenhang mit der verbotenen türkischen „Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) laut Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen 43 Personen eingeleitet. Von diesen Verfahren seien 13 an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden; zehn dauerten noch an, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14496). Von den durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeschlossenen Verfahren hätten 13 zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen geführt; sieben Verfahren seien eingestellt worden.
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