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Berlin: (hib/STO) Für eine Telekommunikationsüberwachung durch ausländische Stellen bieten laut Bundesregierung „weder das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut noch sonstige Vorschriften des deutschen Rechts eine Grundlage“. Das Zusatzabkommen erlaube keine Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14823) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14781). Daher bestehe kein Anlass zu Überlegungen, das Abkommen zu ändern.
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